Evangelische Kirchengemeinde Weinbach

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Jahreslosung 2020

Ich glaube; hilf meinem Unglauben!

Markus 9,24

Auslegung der Jahreslosung 2020:

Angespannt sitze ich im Wartezimmer eines Arztes und hoffe auf ein gutes Ergebnis der anstehenden Untersuchung. Ich habe Angst, fühle mich hilflos. Viele Menschen aus meinem Bekanntenkreis mussten sich schon schweren Diagnosen stellen – warum sollte ich ausgenommen sein?

„Ich glaube; hilf meinem Unglauben!“Losungsbild

Genau das spielt sich gerade in mir ab: „Ich glaube!“ – Ja, ich weiß mich in Gottes Hand. Ja, ER meint es gut mit mir. Ja, IHM ist nichts unmöglich!
Gleichzeitig rumoren in mir Gedanken wie: Kümmert Gott mein kleines Leben überhaupt? Warum bin ich nur so unruhig und besorgt? Wo bleibt mein Gottvertrauen? Wenn es darauf ankommt, verliere ich den Boden unter den Füßen. Dabei habe ich doch schon so oft Gottes Nähe und Hilfe erlebt …

So erging es bereits den Menschen, die mit Jesus unterwegs waren. Unglaubliches hatten sie mit ihm erlebt: Wie er lebensbedrohliche Wogen glättete, Stürme stillte, Tausende speiste und Kranke heilte. Doch oft machte sich schon bei der nächsten Herausforderung große Hilfslosigkeit breit, so dass Jesus sie fragte: „Was seid ihr so furchtsam? Habt ihr noch keinen Glauben?“ (Markus 4, 40)

Genau das passiert wieder einmal. Ein Vater bringt seinen schwer kranken Sohn zu ihnen. Die Situation eskaliert, als sich auch noch Schriftgelehrte einmischen. Wie so oft gesellt sich zur Hilflosigkeit die Aggression. Einer fehlt. Jesus, der plötzlich dazu kommt und in die aufgebrachte Runde hinein fragt: „Was streitet ihr mit ihnen?“ Da platzt alles aus dem Vater heraus, die Angst um seinen Sohn, die Enttäuschung über die Ratlosigkeit der Jünger: „Und du selber warst nicht da – nur deine Jünger und die konnten uns nicht helfen!“ Jesus reagiert nahezu ungehalten: „O du ungläubiges Geschlecht, wie lange soll ich bei euch sein? Wie lange soll ich euch ertragen? Bringt ihn her zu mir!“ - und handelt. In Jesus Gegenwart bäumt sich noch einmal die lebensfeindliche widergöttliche Macht in dem Kranken auf. Der Vater setzt alles auf eine Karte und schreit verzweifelt: „Wenn du aber etwas kannst, so erbarme dich unser und hilf uns!“ Eine bewegende Szene. Ein grundehrlicher Mann, dieser Vater! So eine schlimme Krankheit kann eine komplette Glaubensexistenz erschüttern. Trotzdem mutet er sein Anliegen und seinen „Unglauben“ Jesus zu und fleht ihn um sofortige Hilfe an. Jesus schont ihn nicht und erwischt ihn an seiner Schwachstelle: „Du sagst: Wenn du kannst! Alle Dinge sind möglich dem, der da glaubt.“ Da brüllt der Vater verzweifelt:

Ich glaube; hilf meinem Unglauben!

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Stand: 24. Mai 2018

Aufbau der EKHN

Aufbau der Evangelischen Kirche
In Hessen und Nassau (EKHN)

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An der Spitze der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gibt es keinen Bischof mit weitreichenden Vollmachten. Die geistliche Leitung teilen sich der Kirchenpräsident und seine Stellvertreterin, sowie sechs Pröpstinnen und Pröpste. Sie bilden das "Leitende Geistliche Amt". Die "Kirchenleitung" als weiteres Gremium vertritt und verwaltet die Kirche im Auftrag der Kirchensynode und führt deren Beschlüsse aus.

 

hild_helmut

Erster Kirchenpräsidentder EKHN:
Pfarrer Martin Niemöller

Der Grundgedanke war: Ein Gremium mit mehreren Mitgliedern wird sich nicht so leicht falschen Autoritäten unterordnen, wie es seinerzeit vielen Bischöfen unter den Nationalsozialisten widerfahren war.
Das kirchliche Leben einer evangelischen Christin oder eines Christen bestimmt jedoch vorwiegend die Kirche vor Ort. Sie ist offen für Menschen, die neu dazukommen und bietet vielfältige Anknüpfungspunkte. In größeren Städten gibt es mehrere evangelische Kirchengemeinden, von denen jede eigene Schwerpunkte setzt.
Die Gemeinde bildet als erste Ebene die Basis, von der aus sich die Landeskirche aufbaut. Anschließend folgen als zweite Ebene die Dekanate. Die oberste Ebene bilden die gesamtkirchlichen Organe mit den Propsteien und den Einrichtungen. Die Leitungskompetenzen sind zwischen ihnen aufgeteilt.

Die lokale Ebene - Kirchengemeinden - Kirchenvorstand

Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den 1.181 Gemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt, das nächste Mal am 21. Juni 2009. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer 18 Jahre alt und konfirmiert ist, kann von seiner Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden.
Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde. Je nach Gemeindegröße besteht er aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde. Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder durch geheime Wahl, wobei entweder ein Gemeindemitglied oder ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin bestimmt werden kann.
Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten.
Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.
Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro. Der Kirchenvorstand ist - soweit vorhanden - verantwortlich für den Kindergarten. Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.

Die mittlere Ebene - Dekanate

Die Kirchenvorstände wählen die Vertretung ihrer Gemeinden in die Dekanatssynoden. Das sind die Parlamente auf der mittleren - der regionalen - Ebene. Ihre Mitglieder wählen beispielsweise den Dekan oder die Dekanin, bilden Ausschüsse und informieren über die Arbeit im Dekanat. Für eine Legislaturperiode wählen sie außerdem den Dekanatssynodalvorstand, der das Dekanat leitet und die Synodaltagungen vorbereitet. Die Dekanate haben durch die "Dekanatsstrukturreform" in den vergangen Jahren mehr Verantwortung erhalten, damit sie sich zu einer "Kirche in der Region" entwickeln.
Die Dekane oder Dekaninnen repräsentieren die Kirchenleitung in ihrer Region. Dazu gehört die Dienstaufsicht über die Pfarrerinnen und Pfarrer. Das bedeutet, dass die Dekane Mitarbeitergespräche führen, Urlaub genehmigen oder für eine Vertretung im Krankheitsfall sorgen. Nach außen hin vertreten sie das Dekanat, indem sie Ansprechpartner für den Bürgermeister oder Landrat sind.

Die gesamtkirchliche Ebene

Zwei Leitungsgremien sind für die Belange der Gesamtkirche verantwortlich:
Die Synode der EKHN , sie beschließt die Gesetze und Verordnungen der Landeskirche.
Die Kirchenleitung, sie ist das ausführende Organ der Kirchensynode und für die geistliche Leitung der EKHN verantwortlich ist.
Die Beschlüsse der Synode und der Kirchenleitung werden in der Kirchenverwaltung, mit Sitz in Darmstadt, vorbereitet und auch in ihr ausgeführt. Themenbezogene Einrichtungen (Zentren) vertiefen die Arbeit.

(Quelle: EKHN)

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